Ausschreibung für das Akademienprogramm 2026

Die Ausschreibung für das Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften (Akademienprogramm) für 2026 finden Sie hier.

Hinweise für Antragsteller/innen von Neuprojekten zum Akademienprogramm finden Sie hier.

Aufnahmeverfahren für Neuprojekte zum Akademienprogramm

Stand: November 2013

Projektvorschläge zum Akademienprogramm werden von der Akademie in einem mehrstufigen Verfahren sorgfältig geprüft, bevor ein Projektantrag bei der Union der deutschen Akademien eingereicht werden kann. Diese Prüfung wird im Wesentlichen von der eigens für Neuvorhaben eingesetzten Projektkommission der Akademie vorgenommen, die die Antragsentwicklung während des Prüfverfahrens unterstützt und begleitet.

Voranträge

Voranträge zu Projekten, die für das Akademienprogramm in Betracht kommen, werden von der Projektkommission beraten. Sie entscheidet über eine Weiterleitung der Voranträge an die zuständige(n) Klasse(n). Besteht hier grundsätzliche Bereitschaft, ein Vorhaben in die Betreuung aufzunehmen, werden die Antragstellenden aufgefordert, einen Projektantrag zu entwickeln. Gleichzeitig wird darum gebeten, der/den Klasse(n) eine Vorschlagsliste mit Gutachterinnen und Gutachtern für die Eingangsevaluierung des Projektantrags vorzulegen.

Projektanträge

Eingereichte Projektanträge werden von der Projektkommission auf ihre Eignung zur Eingangsevaluierung geprüft. Die Eingangsevaluierung wird im schriftlichen Verfahren durch drei von der Union der Akademien berufene Gutachter/innen durchgeführt. Sobald die Gutachten vorliegen, berät die Projektkommission über die Antragslage im Lichte der Fachgutachten und entscheidet über eine Aufnahmeempfehlung an die zuständige Klasse. Schließen sich Klasse und Präsidium dieser Empfehlung an, beantragt die Akademie bei der Union der deutschen Akademien die Aufnahme des geplanten Projekts in die Förderung des Akademienprogramms.